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closedGewinner der mouz vs. User Aktion
#26 - 25.07.2008 (14:04)
immo´
User

701 Posts
#24 word!
hast vollkommen recht, danke hast mir das schreiben erspart
I am 38% addicted to Counterstrike.
What about you?
Grüße an kvN, KAI, miniTixo & CwybuG
#27 - 25.07.2008 (14:05)
Momo'staRRR
User

8 Posts
Also jz muss ich hier auch mal was los werden .:
Ihr heftigen mousesports groupies und damit ist jz nicht pakko gemeint die meinen ja ist ja lächerlich und mousesports ist ja sowieso das beste und in schutz nehmen und so... erklärt mir mal bitte den sinn eines gewinnspieles bei dem man seinen gewinn nicht einlösen kann find ich persönlich ne super bereicherung für unsere welt.
Zu Mr planlos?! wenn Mc Rene ihm das angebot gemacht hat eine mousebungee zu kriegen oder eine 1on1 mit 16 zu spielen, dann steht ihm auch eins von beiden zu. Hätte er sich für das mousebungee entschieden hätte er dieses bestimmt schon seit ewigkeiten auf seinem schreibtisch liegen. Er hat sich aber für das andere entschieden und darauf kann er dann wohl er bestehen...Aber bleib einfach Mouz groupie und beschützte diesen so armen clan.
@ mousesports starke leistung von euch muss man schon sagen sieht man was ihr für einen heftig fansupport habt. Anstatt das einfach mal einer von euern 5 akteure ein 1on1 spielt macht ihr daraus so einen herman und zeigt euch von eurer besten seite. Denkt man darüber nach ob das nicht so bisschen lächerlich ist wegen na halben std so einen terz zu machen. Einfach mal armuts zeugniss von mouz was das bestätigt was ich schon lange wusste...
Übertreib dein Rolle nicht :>
I am 66% addicted to Counterstrike.
#28 - 25.07.2008 (14:21)
praydN~
User

312 Posts
Ich find er hat sein 1on1 verdient, da es ihm auch versprochen wurd oder gesagt wurde.
Alles oder Nix !
#29 - 25.07.2008 (14:35)
planlos!?
User
426 Posts
#27: Ich hab niemals, mit einem Wort behauptet, ein Mouzfan zu sein, ich hab mich vor ewigen zeiten hier angemeldet weil ich interesse an der Community hatte, und hoffte hier hilfe zu finden (was ich auch getan habe). Das Einzige Fanhafte an mir ist die Tatsache, dass ich hier im Board aktiv bin. Allerdings gehts auch nicht darum, dass ich mouz verteidige:
| Quote |
| | | Das soll jetzt nicht als Generalentschuldigung für sämtliche Belange von Mousesports dienen, sondern einfach nur zum Nachdenken anregen. |
|
Allerdings hab ich vielleicht einfach nur etwas mehr weitsicht als ihr hier, die ihr noch nie in das management eines funktionierenden Betriebs hineingesehen habt, bzw aktiv daran beteiligt seid...
Lasst Pakko das mit dem Management bzw Rene ausmachen, ich würde mich herzlich für ihn freuen wenn er sein 1on1 noch bekommen würde, man kann allerdings auch nichts machen, wenn Rene stellvertretend für Mousesports auf der vorangehenden Aussage bestehen würde.
(Hab dann wohl in meinem Post vorhin vergessen zu erwähnen dass ich das Management nur teilweise verstehe, und ich eigentlich schon der Meinung bin, dass so ein 1on1 nun wirklich den Aufstand nicht wert ist.)
#26: Danke !
equal@BioZ made my Day with:
| Quote equaL@BioZ: |
| | | ...und bitte hör auf getan mit h zuschreiben, das is ja wiederlich. |
|
#30 - 25.07.2008 (14:40)
immo´
User

701 Posts
Natürlich würden wir uns freuen für Pakko, wenn er sein 1on1 bekommen würde.
Ob er es jetzt kriegen müsste oder nicht...da gibts halt immer andere Meinungen und ich finde nich gut, dass wir uns jetzt über so welches Zeugs in die Haare bekommen...
@planlos?!: np!
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#31 - 25.07.2008 (15:09)
donkeks
User

1443 Posts
@ Marcel Wilke Superstar
schon mal daran gedacht das man mündliche Verträge nicht nachweisen kann ?! (die meisten jdnfls)
(auch wenn sie rechtskräftig sind, jdnfls die meisten

)
..und somit liegt die beweispflicht beim kläger
..@die flamer.. woher wollt ihr wissen, das #1 die wahrheit sagt ?! vllt. hat rene auch was ganz anderes gesagt ???
Der Rap4Fame Adventskalender

24 Tage - 24 Exclusive Tracks
#32 - 25.07.2008 (15:19)
Jenemy scheißt ne wurst drauf
User
3245 Posts
Hahaha.. Bitte ey, für ein 1on1 so einen Aufstand zu machen, nen Anwalt zu Fragen und sogar bei Mousesports im Büro anzurufen alta.. Wenn du unbedingt gegen nen PG Spielen willst dann mach bei Aktionen u.s.w mit, ich habe schon gegen fast alle von Mousesports und andere PG's gespielt - aber nie irgendein Gewinnspiel mitgemacht. Man kann auch einfach auf den Mousesports Warserver spielen, wenn z.B. Cyx kommt spielt der auch mal ne Aimmap mit einem.
Naja, villt. geht es dir ja ums prinzip, allerdings hast du eigentlich selbst Schuld .. schön das du mitmachst, du bist aber eben erst 15 (warst) und darfst es deswegen nicht wahrnehmen, andererseits hätte René es dir dann auch klipp und klar sagen müssen, immerhin hat er gesagt das es o.k. ist und du das 1on1 kriegst, das jetzt wegen ein paar Verwarnungen abzustreiten ist doch einfach nur ne dumme Ausrede (wenn er das wirklich geschrieben hat).
Aber man hört ja schon manchmal was für Scheiße abgezogen wird und ich glaube nicht das du der einzige bist, der wegen René angepisst ist

mach dir nix draus, dein 1on1 bekommst du sowieso nicht. Shit happens. Da sieht man die professionalität!
#24 hat zwar auch recht, aber dann sollen sie es nicht versprechen. Pakko hat den Artikel ja noch in seiner Signatur und da steht es ja sogar noch ofiziell:
"Update: Durch den Umstand, dass Pakko das 16. Lebensjahr noch nicht beendet hat, haben wir uns für eine Nachnominierung entschieden. An seiner Stelle wird nun contiii mit p H i l den Kampf gegen Kapio und cyx aufnehmen. Pakko wird dann nach seinem Geburtstag in diesem Jahr in einem 1on1 gegen einen unserer CS-Spieler antreten und sein Können unter Beweis stellen."
#33 - 25.07.2008 (15:46)
.Fassi
User

364 Posts
spielst das ganze ziemlich hoch oO und dann auch noch in der geschäftsstelle anzurufen wegen sonem kack 1on1 was du eh zu 0 verlierst is auch ziemlich krass... und wenn du verwarnungen im forum dann nimm es so hin ... nimm das bungee und sei zufrieden :>
#34 - 25.07.2008 (15:47)
--------
User
1976 Posts
SOOOOOO...
1. Es ist scheiß egal, wie alt die betroffene Person war. Man darf hier in Deutschland auch schon Counter-Strike spielen, wenn man erst fünf Jahre alt ist =) Soviel erst mal zu den Klugscheißern.
2. Sicherlich bietet mousesports hier eine Plattform für eine Community. Allerdings machen sie dies meiner Meinung nach nur, um Geld zu verdienen, nicht direkt wegen der Community.
3. Rene vertraut generell Leuten nicht, die eine Verwarnung haben. Er scheint da eine gewisse Schizophrenie entwickelt zu haben.
e: Mir gehts nicht darum, dass er sein 1on1 bekommt =)
#35 - 25.07.2008 (15:59)
Mr.Hanky*
User
606 Posts
Wie man nur so einen Aufstand machen kann nur weil man gegen einen bekannten Spieler daddeln möchte. Manchmal frage ich mich echt, wie man so ein Fanboii sein kann.
Naja gebt ihm einfach sein 1on1 dann gibt er wenigstens Ruhe! Danke
#36 - 25.07.2008 (16:04)
planlos!?
User
426 Posts
#34:
Sorry dass ich jetzt wirklich klugscheissen muss, aber:
§12 Absatz 1 des
Jugendschutzgesetzes (Achtung, .pdf!) sagt aus, dass:
| Quote |
| | | Bespielte Videokassetten und andere
zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe
auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten
mit Filmen oder Spielen programmierte
Datenträger (Bildträger) dürfen einem
Kind oder einer jugendlichen Person in
der Öffentlichkeit nur zugänglich
gemacht werden, wenn die Programme
von der obersten Landesbehörde oder
einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle
im Rahmen des Verfahrens nach
§ 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben
und gekennzeichnet worden sind oder
wenn es sich um Informations-, Instruktions-
und Lehrprogramme handelt, die
vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder
„Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind. |
|
Da wir Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme aus ersichtlichem Grund ausschließen können

ist laut Gesetz klar geregelt wer was darf, und wer nicht (Pakko somit zum Zeitpunkt des Gewinnspiels
nicht).
In
§ 14 Abs. 1, 2 und den Erläuterungen wird dies nochmal festgehalten:
| Quote |
| | | (1) Filme sowie Film- und Spielprogramme,
die geeignet sind, die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu
beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre
Altersstufe freigegeben werden.
(2) Die oberste Landesbehörde oder eine
Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle
im Rahmen des Verfahrens nach
Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die
Film- und Spielprogramme mit
1. „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“,
2. „Freigegeben ab sechs Jahren“,
3. „Freigegeben ab zwölf Jahren“,
4. „Freigegeben ab sechzehn Jahren“,
5. „Keine Jugendfreigabe“.
Erläuterungen:
Die Prüfung der Trägermedien auf Freigabe
und Kennzeichnung hat nach dieser
gesetzlichen Bestimmung in vier – bei
Kinofilmen drei – Prüfschritten zu erfolgen,
bevor eine Kennzeichnung erteilt
werden kann. Dies bedeutet natürlich
nicht, dass die Prüfungen zeitlich und
inhaltlich voneinander getrennt werden
müssen; in der Praxis können die Prüfgremien
die Fragen oft zusammenfassend
stellen und beantworten. Es ist jedoch
wichtig, sich die einzelnen Prüffragen in
ihrer logischen Reihenfolge zu vergegenwärtigen.
1. Ist das Medium in die Liste
jugendgefährdender Medien aufgenommen?
Als Erstes ist nach § 14 Abs. 3 JuSchG zu
prüfen, ob ein Trägermedium (Kinofilm
bzw. ein Film- oder Spielprogramm für
Bildträger oder für Bildschirmspielgeräte)
in der Liste jugendgefährdender
Medien steht. Ist dies der Fall,
wird der Film oder das Programm
nicht gekennzeichnet. Die Vertriebsund
Werbebeschränkungen des § 15
Abs. 1 JuSchG finden Anwendung.
2. Ist das Medium schwer jugendgefährdend
im Sinne von § 15 Abs. 2
JuSchG?
Als nächstes ist zu prüfen, ob ein Trägermedium
(Kinofilm bzw. ein Film- oder
Spielprogramm für Bildträger oder für
Bildschirmspielgeräte) als schwer
jugendgefährdend im Sinne von § 15
Abs. 2 JuSchG (siehe dort) anzusehen ist.
Bei Eignung zu schwerer Jugendgefährdung
wird der Film oder
das Programm nicht gekennzeichnet.
Die Vertriebs- und Werbebeschränkungen
des § 15 Abs. 1 JuSchG finden
Anwendung.
38 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
3. Nur bei Programmen für Bildträger
und Bildschirmspielgeräte,
nicht bei Kinofilmen:
a) Besteht wesentliche Inhaltsgleichheit
mit einem bereits in
die Liste jugendgefährdender
Medien aufgenommenen Trägermedium?
Ist dies der Fall, wird nicht
gekennzeichnet. Ist dies nicht
der Fall, folgt Prüfschritt 3b)
b) Könnte das Medium in die Liste
aufgenommen werden, weil es
geeignet ist, die Entwicklung
oder Erziehung von Kindern oder
Jugendlichen zu gefährden?
Im Prüfschritt 2 wurde nur die
schwere Jugendgefährdung im Sinne
von § 15 Abs. 2 JuSchG geprüft. Programme
für Bildträger und Bildschirmspielgeräte
dürfen jedoch
auch dann nicht gekennzeichnet
werden, wenn sie wegen einer
Jugendgefährdung, die nicht als
schwer im Sinne des § 15 Abs. 2 anzusehen
ist, in die Liste aufgenommen
werden könnten. In diesem Fall werden
sie nicht gekennzeichnet.
Ergibt die Prüfung, dass eine Eignung
zur Jugendgefährdung nicht
vorliegt, erfolgt eine Kennzeichnung.
Das Prüfergebnis ist auch für
die Bundesprüfstelle bindend, d. h.,
dass eine spätere Listenaufnahme
dann nicht mehr möglich ist (§ 18
Abs. 8 Satz 1 JuSchG).
Ergibt die Prüfung zu 3a) und/oder
3b) kein eindeutiges Ja oder Nein,
weil bei teilweiser Inhaltsgleichheit
zweifelhaft bleibt, ob eine Inhaltsgleichheit
„im Wesentlichen“ vorliegt, oder
weil zweifelhaft bleibt, ob die Voraussetzungen
für eine Aufnahme in die Liste
vorliegen, hat die mit der Prüfung
betraute Einrichtung die Sache zur Entscheidung
an die Bundesprüfstelle
abzugeben. Die Prüfung auf Erteilung
eines Kennzeichens kann nur fortgesetzt
werden, wenn die Bundesprüfstelle
bestätigt, dass die Voraussetzungen für
eine Aufnahme in die Liste nicht vorliegen.
Kinofilme (Filme für Filmveranstaltungen)
sind von diesem Prüfschritt
ausgenommen, weil die bei Filmveranstaltungen
erforderliche Eingangskontrolle
bereits einen Schutz davor
bietet, dass Kinder oder Jugendliche dort
jugendgefährdende Filme sehen.
4. Besteht die Möglichkeit einer
Entwicklungs- oder Erziehungsbeeinträchtigung
von Kindern
und Jugendlichen bestimmter
Altersgruppen?
a) Muss mit einer möglichen Beeinträchtigung
der Entwicklung oder Erziehung
sogar von 16 oder 17 Jahre alten
Jugendlichen gerechnet werden, wird
das neue Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“
erteilt. Es tritt an die Stelle
des bisherigen Kennzeichens „Nicht
freigegeben unter 18 Jahren“.
b) Muss mit einer möglichen Beeinträchtigung
der Entwicklung oder Erziehung
von 12- bis 15-jährigen Jugendlichen
gerechnet werden, wird eine
Jugendfreigabe mit dem Kennzeichen
„Freigegeben ab 16 Jahren“
erteilt. Entsprechendes gilt für die
Jugendfreigaben ab 12 Jahren und ab
6 Jahren. |
|
Sorry für den großen Gesetzestext, nur mal zur Veranschaulichung an die, die meinen alles besser zu wissen:
>
CS ERST AB 16 JAHREN ERLAUBT, UND ZWAR VON GESETZES WEGEN<
equal@BioZ made my Day with:
| Quote equaL@BioZ: |
| | | ...und bitte hör auf getan mit h zuschreiben, das is ja wiederlich. |
|
#37 - 25.07.2008 (16:09)
Jenemy scheißt ne wurst drauf
User
3245 Posts
Trotzdem.. es ist relativ egal, es steht doch offiziell in den News das Pakko das 1on1 deswegen verspätet bekommt? Ich finde das ist wieder ein ziemlich beschissener Schritt von Mousesports.. naja!
#38 - 25.07.2008 (16:18)
--------
User
1976 Posts
| Quote planlos!?: |
| | | #34:
Sorry dass ich jetzt wirklich klugscheissen muss, aber:
§12 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes (Achtung, .pdf!) sagt aus, dass:
| Quote | | | | Bespielte Videokassetten und andere
zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe
auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten
mit Filmen oder Spielen programmierte
Datenträger (Bildträger) dürfen einem
Kind oder einer jugendlichen Person in
der Öffentlichkeit nur zugänglich
gemacht werden, wenn die Programme
von der obersten Landesbehörde oder
einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle
im Rahmen des Verfahrens nach
§ 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben
und gekennzeichnet worden sind oder
wenn es sich um Informations-, Instruktions-
und Lehrprogramme handelt, die
vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder
„Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind. | |
Da wir Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme aus ersichtlichem Grund ausschließen können ist laut Gesetz klar geregelt wer was darf, und wer nicht (Pakko somit zum Zeitpunkt des Gewinnspiels nicht).
In § 14 Abs. 1, 2 und den Erläuterungen wird dies nochmal festgehalten:
| Quote | | | | (1) Filme sowie Film- und Spielprogramme,
die geeignet sind, die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu
beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre
Altersstufe freigegeben werden.
(2) Die oberste Landesbehörde oder eine
Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle
im Rahmen des Verfahrens nach
Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die
Film- und Spielprogramme mit
1. „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“,
2. „Freigegeben ab sechs Jahren“,
3. „Freigegeben ab zwölf Jahren“,
4. „Freigegeben ab sechzehn Jahren“,
5. „Keine Jugendfreigabe“.
Erläuterungen:
Die Prüfung der Trägermedien auf Freigabe
und Kennzeichnung hat nach dieser
gesetzlichen Bestimmung in vier – bei
Kinofilmen drei – Prüfschritten zu erfolgen,
bevor eine Kennzeichnung erteilt
werden kann. Dies bedeutet natürlich
nicht, dass die Prüfungen zeitlich und
inhaltlich voneinander getrennt werden
müssen; in der Praxis können die Prüfgremien
die Fragen oft zusammenfassend
stellen und beantworten. Es ist jedoch
wichtig, sich die einzelnen Prüffragen in
ihrer logischen Reihenfolge zu vergegenwärtigen.
1. Ist das Medium in die Liste
jugendgefährdender Medien aufgenommen?
Als Erstes ist nach § 14 Abs. 3 JuSchG zu
prüfen, ob ein Trägermedium (Kinofilm
bzw. ein Film- oder Spielprogramm für
Bildträger oder für Bildschirmspielgeräte)
in der Liste jugendgefährdender
Medien steht. Ist dies der Fall,
wird der Film oder das Programm
nicht gekennzeichnet. Die Vertriebsund
Werbebeschränkungen des § 15
Abs. 1 JuSchG finden Anwendung.
2. Ist das Medium schwer jugendgefährdend
im Sinne von § 15 Abs. 2
JuSchG?
Als nächstes ist zu prüfen, ob ein Trägermedium
(Kinofilm bzw. ein Film- oder
Spielprogramm für Bildträger oder für
Bildschirmspielgeräte) als schwer
jugendgefährdend im Sinne von § 15
Abs. 2 JuSchG (siehe dort) anzusehen ist.
Bei Eignung zu schwerer Jugendgefährdung
wird der Film oder
das Programm nicht gekennzeichnet.
Die Vertriebs- und Werbebeschränkungen
des § 15 Abs. 1 JuSchG finden
Anwendung.
38 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
3. Nur bei Programmen für Bildträger
und Bildschirmspielgeräte,
nicht bei Kinofilmen:
a) Besteht wesentliche Inhaltsgleichheit
mit einem bereits in
die Liste jugendgefährdender
Medien aufgenommenen Trägermedium?
Ist dies der Fall, wird nicht
gekennzeichnet. Ist dies nicht
der Fall, folgt Prüfschritt 3b)
b) Könnte das Medium in die Liste
aufgenommen werden, weil es
geeignet ist, die Entwicklung
oder Erziehung von Kindern oder
Jugendlichen zu gefährden?
Im Prüfschritt 2 wurde nur die
schwere Jugendgefährdung im Sinne
von § 15 Abs. 2 JuSchG geprüft. Programme
für Bildträger und Bildschirmspielgeräte
dürfen jedoch
auch dann nicht gekennzeichnet
werden, wenn sie wegen einer
Jugendgefährdung, die nicht als
schwer im Sinne des § 15 Abs. 2 anzusehen
ist, in die Liste aufgenommen
werden könnten. In diesem Fall werden
sie nicht gekennzeichnet.
Ergibt die Prüfung, dass eine Eignung
zur Jugendgefährdung nicht
vorliegt, erfolgt eine Kennzeichnung.
Das Prüfergebnis ist auch für
die Bundesprüfstelle bindend, d. h.,
dass eine spätere Listenaufnahme
dann nicht mehr möglich ist (§ 18
Abs. 8 Satz 1 JuSchG).
Ergibt die Prüfung zu 3a) und/oder
3b) kein eindeutiges Ja oder Nein,
weil bei teilweiser Inhaltsgleichheit
zweifelhaft bleibt, ob eine Inhaltsgleichheit
„im Wesentlichen“ vorliegt, oder
weil zweifelhaft bleibt, ob die Voraussetzungen
für eine Aufnahme in die Liste
vorliegen, hat die mit der Prüfung
betraute Einrichtung die Sache zur Entscheidung
an die Bundesprüfstelle
abzugeben. Die Prüfung auf Erteilung
eines Kennzeichens kann nur fortgesetzt
werden, wenn die Bundesprüfstelle
bestätigt, dass die Voraussetzungen für
eine Aufnahme in die Liste nicht vorliegen.
Kinofilme (Filme für Filmveranstaltungen)
sind von diesem Prüfschritt
ausgenommen, weil die bei Filmveranstaltungen
erforderliche Eingangskontrolle
bereits einen Schutz davor
bietet, dass Kinder oder Jugendliche dort
jugendgefährdende Filme sehen.
4. Besteht die Möglichkeit einer
Entwicklungs- oder Erziehungsbeeinträchtigung
von Kindern
und Jugendlichen bestimmter
Altersgruppen?
a) Muss mit einer möglichen Beeinträchtigung
der Entwicklung oder Erziehung
sogar von 16 oder 17 Jahre alten
Jugendlichen gerechnet werden, wird
das neue Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“
erteilt. Es tritt an die Stelle
des bisherigen Kennzeichens „Nicht
freigegeben unter 18 Jahren“.
b) Muss mit einer möglichen Beeinträchtigung
der Entwicklung oder Erziehung
von 12- bis 15-jährigen Jugendlichen
gerechnet werden, wird eine
Jugendfreigabe mit dem Kennzeichen
„Freigegeben ab 16 Jahren“
erteilt. Entsprechendes gilt für die
Jugendfreigaben ab 12 Jahren und ab
6 Jahren. | |
Sorry für den großen Gesetzestext, nur mal zur Veranschaulichung an die, die meinen alles besser zu wissen:
>CS ERST AB 16 JAHREN ERLAUBT, UND ZWAR VON GESETZES WEGEN< |
|
Tjo, aber wenn ihm es seine Eltern erlauben, darf er es auch spielen. =)
#39 - 25.07.2008 (16:40)
planlos!?
User
426 Posts
was ein Problem unserer Gesellschaft ist. Aber das ist ein anderes Thema
equal@BioZ made my Day with:
| Quote equaL@BioZ: |
| | | ...und bitte hör auf getan mit h zuschreiben, das is ja wiederlich. |
|
#40 - 25.07.2008 (16:59)
Jenemy scheißt ne wurst drauf
User
3245 Posts
Wenn du schon diesen 20 Killometer text zitierst dann schneide doch wenigstens das unwichtige weg Noah :x
#41 - 25.07.2008 (17:07)
pasU
User
19 Posts
Junge junge junge junge unglaublich ich meine ich mag rene auch nicht wirklich aber das ich ja wirklich arm.. Pakko bevor du hier weiter schreibst um uns deine Meinung vom Prinzip zu vermitteln, beschätftige dich lieber mit dem Klimaschutz oder geh raus und kraul dir deine Eier. Ich meine du fragst einen ANWALT ob dir dein 1on1 zusteht.. wie arm bitte wie arm? Alter lern für die Schule mach was mit deiner Freundin (wenn du eine hast) oder sonstiges aber bitte bitte nerv uns nich mit deinem blöden 1on1 es wayned hier keinen User ob du es bekommst oder nich. Toll ich bin fame weil ich letztens mit MYS und loomit ein Gather gespielt habe. Jetz frage ich die Community: Wollt ihr wissen was ich letztens gemacht habe!?? JA? ICH HABE EIN GATHER MIT LOOMIT UND MYS GESPIELT JA MAN JETZ KANN ICH BEI ATTAX SPIELEN WEIL ICH SIE GEOWNED HABE. Geh Deathmatch spielen.. da sind Tixo oder Kapio oft. Nun lass es bitte sein .. es hat kein Sinn wenn du es kriegst freu dich nen Keks wenn nich geh in die Ecke und ritz dich also sowas armes habe ich ja nochlange nich gehört. Und was kommt als nächstes? Ne Anzeige gegen Rene weil er einen M Ü N D L I C H E N Vertag nich eingehalten hat? Die Polizei würde dich auslachen und sagen geh mal weiter Tetris spielen.. Ganz ehrlich auch wenns ums Prinzip geht es mir ist es sowas von wayne .. Ich glaube ich mach mir zu diesem Thread ein Lesezeichen und wenn ich lachen will guck ich mir deinen Thread wieder an und nun geh ESL 1on1 zoggn vllt trifste auf Shiddy ..
pasu - ein Erfolgsfaktor.
#42 - 25.07.2008 (17:09)
Nice-_-
User

1288 Posts
Ohje..
Ich fasse mal meinen Text kurz zusammen.
1. Jenemy, es gab Zeiten, da hättest du das gleiche getan. Nicht böse gemeint, aber es ist so
2. Pakko, laber nicht von wegen Prinzip. Du bist so geil auf das 1on1, das gibts garnicht. Ich habs damals schon gesagt, als du mit deinem fetten Pixelbash Projekzt ankamst. Du bist einfach ein CS Kiddie. Ist ja auch nicht schlimm, das war jeder mal. Selbst ich
3. Ich wette Rene bekommt es einfach nicht auf die Reihe, einen ausm Team mal für 30 Minuten ranzubekommen und zu sagen: Du spielst jetzt mal kurz gegen ihn.
Deswegen hat er sich diese lustige Verwarnungsausrede gesucht.
4. Ihr braucht hier alles garnicht zu zitieren und was von Recht zu labern.
Sollte es im EXTREMfall wirklich zu rechtlichen Schritten kommen, dann hat Mouz sowieso die Überhand.
Wird aber nicht passieren, da jeder Richter was besseres zu tun hat, als irgendwelchen Boys ein 1on1 zuzuschreiben.
[..]

Kann mir das gut vorstellen, wie gore und Pakko da vorm Richter stehen und Pakko mit Aktenkoffer und zig Beweismitteln aufkreuzt.
Grüße
/EDIT: PasU, du sprichst mir aus der Seele.

Ich wollte meinen Text nur nicht so dreist formulieren.
o
L_
O.L
This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.
#43 - 25.07.2008 (17:21)
donkeks
User

1443 Posts
#38
bist du dir da ganz sicher ?? man darf ja auch nicht mit 16 jahren auto fahren, nur weil die eltern das erlauben

(ausser auf dem eigenen hof)
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24 Tage - 24 Exclusive Tracks
#44 - 25.07.2008 (17:29)
Sono`
User

1051 Posts
PasU, altenwemser, wie bist du drauf?! Wenn dich das ganze, unschwer zu erkennen, nicht interesiert, dann schreib doch einfach nichts.
#45 - 25.07.2008 (18:18)
cruuunk
User
151 Posts
| Quote Mr.Hanky* : |
| | | Wie man nur so einen Aufstand machen kann nur weil man gegen einen bekannten Spieler daddeln möchte. Manchmal frage ich mich echt, wie man so ein Fanboii sein kann.
Naja gebt ihm einfach sein 1on1 dann gibt er wenigstens Ruhe! Danke |
|
Guten Tag Mr. Oberflächlich,
Wie wäre es, wenn du dich mal in seine Lage versetzt?
Ihm wird ein Preis wegen seinem Alter aberkannt. Diskriminierung? Die Begründungen mit dem Alter und den Verwarnungen sind einfach nur dumme Ausreden.
Ich finde nicht, dass er sein 1on1 bekommen sollte. Aber ich finde, er hat ein ordentliches Statement in Form einer Email verdient.
Wenn die Organisatoren natürlich auf die Meinung des Einzelnen verzichten, nur weil er in der Minderheit ist, sehe ich darin einen, wenn auch nur kleinen, Image-Schaden für Mousesports.
#46 - 25.07.2008 (18:30)
immo´
User

701 Posts
#45 Du sagst es ist eine Diskriminierung ihn wegen seines Alters den Gewinn abzuerkennen, aber sagst dann das du findest das er sein 1on1 nicht bekommen sollte...Sinn?
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#47 - 25.07.2008 (18:32)
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Rene ist ein kompletter Image-Schaden für mousesports *hust*
#48 - 25.07.2008 (18:33)
donkeks
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1443 Posts
#46
Textverständnis: 6-
Vergesse das -->?<-- nicht
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#49 - 25.07.2008 (19:06)
Jenemy scheißt ne wurst drauf
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3245 Posts
| Quote Nice-_-: |
| | | 1. Jenemy, es gab Zeiten, da hättest du das gleiche getan. Nicht böse gemeint, aber es ist so |
Wenn ich das gewonnen hätte und zu jung wäre, und René es mir nicht zusprechen würde obwohl es sogar offiziell in den News stand, dann würde ich mich aufjedenfall aufregen & villt. einen Thread aufmachen, aber nicht unbedingt weil mir das 1on1 so wichtig ist, sondern eher wegen der imkompetenz von René in dem Fall.. denn sowas kann nicht angehn, finde ich, auch wenn es "nur" ein 1on1 ist.
Ich habe früher zwar ziemlich "rumgefanboiit" (

) in sachen Pg's, aber ich hätte garantiert keinen Anwalt gefragt oder gar im Mousesportsbüro angerufen
| Quote --------: |
| | | Rene ist ein kompletter Image-Schaden für mousesports *hust* |
|
Danke, ich wusste nicht wie ich es formulieren sollte